Arbeiten mit Kindern

Arbeiten mit Kindern?

Mit Kindern werden die Chancen im Beruf als schlechter eingeschätzt. Von allen wird heute mehr Flexibilität erwartet als je zuvor. Wir sollen weite Wege zur Arbeit fahren, an allen Wochentagen, zu allen Tageszeiten einsatzbereit sein. Das verträgt sich schlecht mit Kindern. Mit Kindern steigt auch das Risiko plötzlich aus zu fallen: wenn ein Kind krank ist greifen in der Regel die Versorgungsstrukturen nicht mehr.
Die Betreuung muss organisiert und bezahlt werden. Für allein Erziehende mit Kindern ist das häufig eine hohe finanzielle Belastung.

Ab wann wieder Arbeiten mit Kindern?

Durch die Einführung des Elterngeldes ist das erste Jahr für Eltern, die bis zur Geburt beide berufstätig waren, finanziell deutlicher besser abgesichert worden. Teilen sich beide die Elternzeit können, die ersten 14 Monate des Familienlebens so mit finanziert werden.
Danach stellt sich für viele Eltern die Frage, ob wieder beide Arbeiten sollten. Um den Kindern gerecht zu werden muss eine gute Betreuung gewährleistet sein. Mittlerweile gibt es in Deutschland flächendeckend Krippen, die die Kinder zum Teil schon als Säuglinge aufnehmen. Die Gemeinden informieren darüber.
Studien belegen, dass es der Beziehung zwischen Eltern und Kindern nicht schadet, wenn beide Elternteile Arbeiten. Neben der finanziellen Notwendigkeit entscheiden dann persönliche Werte darüber, ob und wie lange mit der Berufstätigkeit pausiert wird. Das hängt mit der persönlichen Karriereplanung ebenso zusammen, wie mit dem Familienbild.

Teilzeitarbeiten mit Kindern?

Der meist gewählte Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erfolgt in Teilzeitarbeit. Das erleichtert die Organisation der Betreuung und lässt - in der Regel der Mutter - mehr Zeit für das Kind, den Haushalt und all das, was daran hängt.
In Deutschland haben Eltern während der ersten Lebensjahre der Kinder besondere Recht bezüglich der Teilzeitarbeit. Ab einer gewissen Größe (Anzahl der Beschäftigten) kann der Arbeitgeber dem Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit wegen der Kinder kaum widersprechen. Auch wegen der Rentenversicherung muss sich zunächst niemand sorgen. Für die ersten drei Lebensjahre des Kindes, wird der Arbeitnehmer vom Versicherungsträger wie der Bezieher eines Durchschnittseinkommens gewertet. Werden zusätzlich Beiträge abgeführt, kommen diese “on Top”, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze.